Arbeitsrechtliche Fragestellungen haben mich schon in meinem Jurastudium beschäftigt. Um diese erworbenen Grundkenntnisse weiter auszubauen, habe ich bereits zu Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert. Zudem konnte ich seither zahlreiche arbeitsrechtliche Mandate erfolgreich bearbeiten,
sodass mich die Leidenschaft am Rechtsgebiet des Arbeitsrechts bis heute begleitet hat. Daher zählt die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate auch heute noch regelmäßig zu meinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt. Einen besonderen Fokus habe ich hierbei auf Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen sowie auf den Bereich des Individualarbeitsrechts gelegt.
Im Rahmen meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeiten berate ich Arbeitgeber sowie den Betriebsrat rund um die Anwendung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen.
Zudem erarbeite ich solche Vereinbarungen und Pläne und kümmere mich um deren Prüfung.
Im Arbeitsalltag ergeben sich zahlreiche praktische Fälle, die dem Arbeitsrecht beziehungsweise dem Individualarbeitsrecht zugeordnet werden. Konkret handelt es sich hierbei beispielsweise um die Kündigung oder die Abmahnung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Solche und weitere Fälle des Individualarbeitsrechts werden meist erstinstanzlich mithilfe eines Vergleiches geregelt. In besonderen Fällen beinhaltet dieser Vergleich die Vereinbarung einer Abfindung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Regelung und Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rund um den Bereich des Individualarbeitsrechts.
Sie sind Arbeitnehmer und haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Oder haben Sie bereits die endgültige Kündigung erhalten? Über welche Rechte verfügen Sie als Arbeitnehmer im Zuge einer Kündigung oder Abmahnung vor den Arbeitsgerichten oder gegenüber Ihrem Arbeitgeber?
In all diesen Fragestellungen und darüber hinaus stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts sowie im Bereich des Individualarbeitsrechts unterstützend und erklärend zur Seite.
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis. Es regelt Rechte und Pflichten des Angestellten, aber auch des Arbeitgebers.
Es gibt das Recht eines Arbeitnehmers. Der Begriff hierfür ist Individual-Arbeits-Recht. Es gibt auch das Recht einer Gruppe Arbeitnehmer. Dies ist das Kollektiv-Arbeits-Recht.
Ich helfe in beiden Bereichen, wenn es erforderlich ist. Oft gelingt hier eine schnelle Einigung. In manchen Fällen gelingt die Einigung im gerichtlichen Verfahren, in anderen Fällen ist ein gerichtliches Verfahren vermeidbar.
Bei allen arbeitsrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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